Wenn du Student bist, dann macht es den meisten Fällen Sinn, eine Steuererklärung abzugeben – auch wenn du bisher keinen Arbeitslohn bezogen hast. Denn wenn deine Ausgaben, die im Zuge deines Studiums anfallen, deine Einnahmen übersteigen, dann entsteht dir ein steuerlicher Verlust. Dieser Verlust kann vom Finanzamt vorgemerkt werden und kommt zum Ansatz, sobald du in den Arbeitsmarkt einsteigst. Das Schöne, die sogenannte Verlustfeststellung kannst du bis zu 7 Jahre rückwirkend machen und dir so einen schönen Werbungskostenbetrag anhäufen, der deine Steuern im ersten Arbeitsjahr reduziert und zu einer Steuererstattung führen kann.  Im nachfolgenden Beitrag beschreibe ich dir, ob du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist und was du als Student alles von der Steuer absetzen kannst.

Wann besteht eine Abgabepflicht für Studenten?

Muss ich als Student Steuern zahlen? Das kommt ganz auf die persönlichen Einkommensverhältnisse an. Wenn du dich ausschließlich auf dein Studium konzentrierst und keine Nebeneinkünfte hast, dann musst du weder Steuern zahlen noch eine Einkommensteuererklärung abgeben. Nun ist es aber so, dass viele der über 20.000 Studenten in Potsdam, um das Studium finanzieren zu können, nebenher auch arbeiten gehen. Gehst du als Student auf Lohnsteuerklasse arbeiten, z.B. als studentische Hilfskraft, dann führt dein Arbeitgeber für dich ggf. Lohnsteuer ab. Mit Abgabe einer Steuererklärung kannst du dir evtl. einen Teil dieser Steuer zurückholen. Übst du lediglich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, einen sogenannten Minijob, mit einem maximalen Verdienst von 450 Euro im Monat aus, dann musst du keine Lohnsteuer zahlen.

Ei­ne Steu­er­erklä­rung als Stu­dent musst du abgeben, wenn du:

  • Ein­künf­te aus selb­stän­di­ger oder freiberuflicher Tätigkeiten be­ziehst, die den Grundfreibetrag (im Jahr 2020: 9.408 Euro) Jahr über­stei­gen
  • Miet­ein­nah­men über den Grundfreibetrag hast
  • Mehr als ei­nen Ar­beit­ge­ber hast und somit in der Steu­er­klas­se VI ver­an­lagt bist
  • Steu­er­frei­be­trä­ge in dei­ner Lohn­steu­er­kar­te ein­ge­tra­gen wurden

Du siehst, erst wenn der Grundfreibetrag über­schrit­ten wird, möchte das Finanzamt ei­ne Steu­er­erklä­rung von dir haben.

Den­noch ra­te ich Dir auch oh­ne Ein­kom­men, ei­ne Steu­er­erklä­rung ab­zu­ge­ben.

Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht sein?

Wenn du aufgrund einer der genannten Punkte verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, musst diese bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres beim Finanzamt eingereicht werden. Das heißt, die Steuererklärung von 2020 musst du bis zum 31.07.2021 abgeben. Diese Frist gilt allerdings nur, wenn du die Steuererklärung selber machst. Lässt du die dich beraten und die Erklärung, beispielsweise über unseren Lohnsteuerhilfeverein erstellen und einreichen, gelten verlängerte Fristen. So muss die Steuererklärung 2020 dann  bis spätestens 28.02.2022 eingereicht werden.

Bist du nicht zur Abgabe verpflichtet und reichst die Steuererklärung freiwillig ein, hast du ganze 4 Jahre, bei einem Verlustvortrag sogar bi zu 7 Jahre Zeit, die Steuererklärung abzugeben.

Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Die Ausgaben im Studium lassen sich auf zwei Arten steuerlich geltend machen:

  1. Son­der­aus­ga­ben: Die sogenannte Son­der­aus­ga­ben­re­ge­lung betrifft jeden Studenten, der sich in seiner Erstausbildung befindet und erlaubt demjenigen bis zu 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Der Nachteil hierin besteht, dass du die Ausgaben noch im selben Jahr verrechnen musst und diese nicht auf folgende Jahre umlegen kannst. Das bedeutet, dass du maximal die Steuern erstattest bekommen kannst, die du in dem betreffenden Jahr gezahlt hast und ein verbleibender Verlust verloren geht.
  2. Wer­bungs­kos­ten: Stu­den­ten, die sich in einem dua­len Stu­di­um, in einem Zweit­stu­di­um (dazu zählt auch der Master) oder ei­ner zwei­ten Be­rufs­aus­bil­dung befinden, kön­nen die gesamte Höhe Ihrer Ausgaben von der Steu­er ab­set­zen. Denn die Wer­bungs­kos­ten müs­sen im Gegensatz zu den Son­der­aus­ga­ben nicht ausschließlich im glei­chen Steu­er­jahr ver­rech­net wer­den. Werbungskosten, die nicht verrechnet werden konnten, werden so, in Form einerSteu­er­gut­schrift“, auf die fol­gen­den Jah­re um­ge­legt. Der große Vorteil besteht darin, dass die Möglichkeit besteht, die Kosten der einzelnen Studienjahre anzuhäufen, um dann einen schönen Absetzbetrag zu haben, den man in der ersten Steuererklärung nach dem Studium angibt.

Verlustvortrag in der Zweitausbildung: Zukünftige Steuern sparen

Du siehst, auch wenn du während deines Studiums kein Geld verdienst, solltest du trotzdem eine Steuererklärung einreichen. Von dem Verlustvortrag kannst du profitieren, sobald du in das Berufsleben einsteigst und auf deinen Arbeitslohn Steuern zahlst.

Das klappt so: Wenn du deine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichst, werden deine Einkünfte deinen Ausgaben gegenübergestellt und verrechnet. Sind die Ausgaben höher als die Einkünfte, entsteht dir ein Verlust, den du mit in das nächste Steuerjahr mitnehmen kannst, wo er wiederum mit deinen Einkünften verrechnet wird.

Mit dem Verlustvortrag kannst du so deine Verluste über das gesamte Studium anhäufen und sparst dann Steuern, wenn du in dein erstes Arbeitsjahr einsteigst.

Was kann ein Student von der Steuer absetzen?

Studenten können alle Kosten absetzen, die im Laufe des Studiums anfallen. Dazu gehören z.B. die Semester- und Prüfungsgebühren, Arbeitsmaterial, der Internetanschluss zu Hause, Fahrtkosten zur Uni oder zum Praktikum, obligatorische Studienreisen oder ein Aus­lands­se­mes­ter.

Nachfolgend liste ich dir einige Ausgaben auf, die du im Laufe deines Studiums steuerlich geltend machen kannst:

Studiengebühren:

Zu den höchsten Kosten, die ein Student hat, zählen sicher die Semester bzw. Studiengebühren. In der Regel sind diese je Semester zu entrichten, es gibt allerdings auch Hochschulen und Universitäten, die die Gebühren monatlich bezahlt haben möchten. Glücklicherweise können diese Ausgaben in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Übrigens kannst du auch Nutzungsgebühren für die Bibliothek, soweit diese anfallen, steuerlich geltend machen.

Kurs- und Prüfungsgebühren:

Fallen für einzelne Kurse oder Prüfungen gesonderte Teilnahmegebühren an, kannst du auch diese in deiner Steuererklärung mit angeben.

Fachliteratur:

Während deines Studiums wirst du nicht darum herumkommen, dir Lehrbücher, Fachliteratur oder für dein Studium notwendige ebooks zu kaufen. Zusätzlich können auch Kosten für Lehrbögen oder andere didaktische Materialien anfallen. Auch diese Ausgaben gehören zu deinen Studienkosten und lassen sich absetzen.

Schreibmaterial:

Auch wenn die Digitalisierung immer mehr voran streitet, Ausgaben für Schreibmaterial fallen in jedem Studium an. Dazu gehören unter anderem Stifte, Schreib- und Druckerpapier, Druckerpatronen, Hefter, Ordner, Tacker, Marker, Lineale, Radiergummis und vieles mehr.

Im Laufe des Studiums können sich auch diese Kleinstausgaben summieren und sollten nicht unterschätzt werden.

Computer/Laptop:

Egal ob zur Vorbereitung, Aus- bzw. Nacharbeit oder dem Besuch in der Vorlesung, der Computer und Laptop ist ein unverzichtbares Arbeitsmittel in jedem Studium und gehört in jedem Fall in die Steuererklärung von jedem Studenten. Auch ein Drucker oder Scanner, soweit diese für das Studium Verwendung finden, können dem Finanzamt gegenüber erklärt werden.

Anmerkung: In den meisten Fällen wird der Studien-Computer auch für private Zwecke genutzt. In diesem Fall muss eine Aufteilung zwischen privaten und studentischen Nutzungsanteil stattfinden. Bei einer 50:50 Aufteilung kannst du so z.B. die Hälfte der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen.

Fahrtkosten:

Die Fahrten von deiner Wohnung zur Universität, zur Bibliothek oder Lerngruppen kannst du pauschal je mit 30 Cent für die ersten 20 und mit 35 Cent ab dem 21. Kilometer ansetzen, wenn du mit dem Auto fährst. Bei Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen die tatsächlichen Kosten zum Ansatz, sofern die Kosten nicht in den Semestergebühren enthalten sind (Semesterticket).

Für Vollzeitstudenten gilt: Der regelmäßige Weg zur Uni wird, unabhängig vom Beförderungsmittel, mit 30 Cent (ab dem 21. Kilometer mit 35 Cent) pro gefahrenem Kilometer für die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückweg) bemessen. In diesem Fall ist es auch egal, ob die Fahrtkosten mit dem Semestergebühren abgedeckt sind.

Unterkunftskosten:

Musst du aufgrund deines Studiums einen Zweitwohnsitz begründen, weil die Universität weit von deinem Lebensmittelpunkt entfernt ist, dann kannst du die gesamten Mietkosten und Nebenkosten der Wohnung, sowie eine Heimfahrt wöchentlich von der Steuer absetzen.

Beachte:
An deinem Hauptwohnsitz musst du mindestens 10 Prozent der Kosten mittragen und das auch belegen können. Erst dann kann der Zweitwohnsitz abgesetzt werden.

Studienkredit:

Nimmst du für das Studium einen Kredit auf, dann kannst du die anfallenden Zinsen steuerlich geltend machen.

Abschlussarbeit:

Die Kosten für den Druck und die Aufwendungen für das Binden deiner Magister-, Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit sind als Studienkosten absetzbar.

Die aufgeführten Ausgaben und noch viele mehr kannst du als Student von der Steuer absetzen. Gern helfe ich dir dabei, deine Steuererklärung zu erstellen und stehe dir mir Rat und nützlichen Tipps zur Seite.

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