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    2021
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Hartz 4 und Steuererklärung? Ist das Sinnvoll?

Hartz 4 und Steuererklärung? Ist das Sinnvoll?

Auch wer Arbeitslosengeld 2, umgangssprachlich Hartz 4, bezieht kann eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wann das sinnvoll ist erläutere ich in diesem Artikel.

Wer Arbeitslosengeld 2 (ALG 2 oder Hartz 4) bezieht muss darauf keine Steuern zahlen. Anders als das Arbeitslosengeld 1 unterliegt der Bezug vom ALG 2 auch nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt, da es sich um eine Grundsicherungsleistung handelt. Haben Sie also das ganze Jahr über ausschließlich ALG 2 bezogen sind Sie nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Trotzdem gibt es Situationen in denen es sich lohnt eine Steuererklärung im ALG 2-Bezug einzureichen.

Hier einmal zwei Beispiele in denen die Abgabe Sinn macht:

Beispiel 1: Nur ein Teil des Jahres arbeitslos

Waren Sie nur einen Teil des Jahres arbeitslos und haben einige Monate gearbeitet, wurde höchstwahrscheinlich Lohnsteuer von Ihrem Brutto-Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.  Der Abzug erfolgt automatisch und ist auf ihren monatlichen Lohnzetteln und auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung  nachzuvollziehen.

Einen Teil dieser gezahlten Steuer können Sie sich zurückholen – wenn Sie eine Steuererklärung einreichen!  Denn der sogenannte Grundfreibetrag  (im Jahr 2021 liegt dieser bei  9.744 €) und der der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000 € wird bei der monatlichen Lohnauszahlung zu je 1/12 berücksichtigt. Die Monate in denen Sie nicht gearbeitet haben gehen Ihnen somit verloren, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben. Zusätzlich können Sie auch berufsbedingte Aufwendungen von der Steuer absetzen, die sich auswirken, wenn diese den Pauschbetrag von 1.000 € übersteigen.

Daher mein Tipp:

Sammeln Sie alle Belege die zu Ihren beruflichen Ausgaben gehören und machen Sie diese steuerlich geltend. Dazu gehören z.B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Weiterbildungsmaßnahmen, Telekommunikationskosten, Schreibmaterialien, Bürobedarf, Fachliteratur, Gewerkschaftsbeiträge und vieles mehr.

Beispiel 2: Verheiratet und in Steuerklasse IV

Wenn Sie verheiratet sind und Sie sich mit Ihrem Ehepartner für die Steuerklasse 4/4 entschieden haben, einer von Ihnen ALG 2 und der andere Arbeitslohn bezogen hat, werden Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Steuererstattung erhalten.

Der Grund: Bei demjenigen der nicht arbeiten war, wurde der Grundfreibetrag bisher nicht berücksichtigt. Bei der Zusammenveranlagung wird dieser hingegen herangezogen und führt zu einer Korrektur der Steuerfestsetzung. Denn dem erwerbstätigen Ehepartner wurde in der Regel zu viel Lohnsteuer abgezogen.

Zu beachten: Steuererstattungen werden auf Hartz 4 angerechnet

Befinden Sie sich im laufenden Hartz 4-Bezug und erhalten eine Steuererstattung, wird Ihnen der Erstattungsbetrag auf Ihre ALG 2-Bezüge angerechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass dieses Vorgehen nicht verfassungswidrig ist. Entscheidend für die Anrechnung ist der Zeitpunkt an dem das Geld auf Ihrem Konto angekommen ist und nicht wann Sie den Steuerbescheid per Post zugestellt bekommen haben. Aus diesem Grund ist das Timing hier ein wichtiger Faktor.

Mein Tipp:

Wenn es möglich ist, sollten Sie versuchen, die Steuererstattung in einem Monat zu erhalten in dem Sie keine Hartz 4-Leistungen bekommen. Hierbei ist zu beachten, dass es von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Bescheid und der Rückerstattung mehrere Wochen, mitunter Monate, dauern kann.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.06.2021, so dass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

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