
Grundfreibetrag steigt 2022 auf 9.984 Euro – Corona-Bonus bis 31.03.20211 möglich
Wie in jedem Jahr passt die Bundesregierung den Grundfreibetrag an: Zum 1. Januar 2022 steigt er von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Für Paare mit Zusammenveranlagung beläuft er sich auf das Doppelte, ab Jahresbeginn also auf 19.968 Euro. Das heißt: Wer im kommenden Jahr höchstens 9.984 Euro beziehungsweise als Paar 19.968 Euro an zu versteuerndem