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    2021
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Grundfreibetrag steigt 2022 auf 9.984 Euro – Corona-Bonus bis 31.03.2022 möglich

Grundfreibetrag steigt 2022 auf 9.984 Euro – Corona-Bonus bis 31.03.2022 möglich

Wie in jedem Jahr passt die Bundesregierung den Grundfreibetrag an: Zum 1. Januar 2022 steigt er von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Für Paare mit Zusammenveranlagung beläuft er sich auf das
Doppelte, ab Jahresbeginn also auf 19.968 Euro. Das heißt: Wer im kommenden Jahr höchstens 9.984 Euro beziehungsweise als Paar 19.968 Euro an zu versteuerndem Einkommen hat, muss keine Einkommensteuer zahlen. Damit will der Staat das Existenzminimum sichern – also den Betrag, den aus seiner Sicht Steuerbürger benötigen, um sich lebensnotwendige Dinge wie beispiels-
weise Essen, Kleidung und eine Wohnung leisten zu können. Wer mehr als den Grundfreibetrag verdient, kann durch Abzüge wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen trotzdem
unter die Grenze rutschen.

Alles beim Alten bei anderen Freibeträgen

Vom Grundfreibetrag einmal abgesehen bleiben die Freibeträge und Entlastungsbeträge, die zahlreichen Steuerzahlern zustehen, im kommenden Jahr nach aktuellem Stand unverändert. Das
heißt: Der Kinderfreibetrag beläuft sich wie schon 2021 auf 2.730 Euro, der Freibetrag für die Betreuung pro Kind auf 2.928 Euro (1.464 Euro für jedes Elternteil) und der Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende auf 4.008 Euro. Ebenfalls auf dem gleichen Stand bleibt die Pendlerpauschale: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrt und 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Auch bei dem 4 nach dem Grad der Beeinträchtigung gestaffelten Behinderten-Pauschbetrag bleibt alles beim Alten.

Ebenfalls keine Änderung beim Kindergeld: Wie schon 2021 stehen Eltern auch im Jahr 2022 für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro im Monat zu. Für das dritte Kind sind es dann 225 Euro, und ab dem vierten Kind werden jeweils 250 Euro überwiesen. Es ist allerdings möglich, dass die künftige Bundesregierung doch noch Erhöhungen für 2022 beschließt.

Corona-Bonus noch bis 31. März 2022 möglich

Wenn Sie bis jetzt noch keinen Corona-Bonus erhalten haben, bleibt Ihrem Chef nicht mehr viel Zeit, um Sie mit dieser steuerfreien Sonderzahlung zu belohnen. Im April 2020, also zu Beginn der Corona-Krise, hatte die Bundesregierung beschlossen, dass Bonuszahlungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro wegen der Zusatzbelastung für viele Arbeitnehmer komplett steuerfrei bleiben. Zunächst war die Regelung bis 31. Dezember 2020 befristet, wurde dann aber bis 30. Juni 2021 und schließlich bis 31. März 2022 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist derzeit nicht in Sicht.

Wichtig:
Wer bereits einen Corona-Bonus von 1.500 Euro erhalten hat, kann nicht noch einmal in den Genuss dieser steuerfreien Sonderzahlung kommen außer er hat ein weiteres Dienst-
verhältnis oder seitdem den Arbeitgeber gewechselt und erhält nun von seinem neuen Chef nochmals einen Bonus. Und wer bislang zum Beispiel 1.000 Euro als Corona-Bonus erhalten hat,
kann bis 31. März 2022 nochmals 500 Euro von seinem Arbeitgeber steuerfrei überwiesen bekommen

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 17.11.2021, so dass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

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