Geschenkte Arbeitsmittel von der Steuer absetzen
Wenn Sie ein Arbeitsmittel beruflich nutzen, dass Sie nicht gekauft haben, sondern Ihnen geschenkt wurde, schließt das einen Werbungskostenabzug nicht automatisch aus. Haben Sie z.B. zum Geburtstag einen Laptop im Wert von 850 € geschenkt bekommen und nutzen Sie diesen für berufliche Tätigkeiten, dann haben Sie die Möglichkeit, mit dem Geschenk Ihre Steuerlast zu senken.