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Fünf Änderungen für 2026 mit Blick auf die Einkommensteuer

Fünf Änderungen für 2026 mit Blick auf die Einkommensteuer

Einkommensteuer 2026: Diese fünf Neuerungen bringen finanzielle Entlastung

Zum Jahresbeginn 2026 treten mehrere steuerliche Anpassungen in Kraft, die sich positiv auf das verfügbare Einkommen auswirken können. Betroffen sind unter anderem Pendler, Familien, Minijobber sowie ehrenamtlich Engagierte. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Bereich der Einkommensteuer:

1. Höhere Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer

Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte können ab 2026 38 Cent je Entfernungskilometer geltend gemacht werden – und zwar vom ersten Kilometer an. Bislang lag der Satz für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent.
Das macht sich schnell bemerkbar: Wer beispielsweise an rund 220 Arbeitstagen eine einfache Strecke von 15 Kilometern zurücklegt, kommt künftig auf über 1.250 Euro Werbungskosten allein durch die Pendlerpauschale. Damit liegt man bereits über der allgemeinen Werbungskostenpauschale.

2. Anhebung des Grundfreibetrags

Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das ein Plus von 252 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben vollständig steuerfrei. Erst der darüber hinausgehende Betrag unterliegt der Einkommensteuer.

3. Mehr steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag

Auch Eltern profitieren von höheren Freibeträgen: Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.414 Euro je Elternteil beziehungsweise 6.828 Euro für Paare.
Hinzu kommt weiterhin der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in unveränderter Höhe. Insgesamt können damit 9.756 Euro pro Kind steuermindernd berücksichtigt werden – sofern dieser Vorteil im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung höher ist als das ausgezahlte Kindergeld.

4. Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn

Da Minijob-Verdienstgrenze und gesetzlicher Mindestlohn miteinander verknüpft sind, führt die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde automatisch zu einer höheren Minijob-Grenze.
Ab 2026 liegt diese bei durchschnittlich 603 Euro im Monat. Für Minijobber bleibt dabei entscheidend: Bis zu dieser Grenze fallen weiterhin keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.

5. Höhere Freibeträge für Ehrenamt und Übungsleiter

Ehrenamtliches Engagement wird 2026 steuerlich stärker honoriert. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro jährlich. Sie gilt für nebenberufliche Tätigkeiten mit pädagogischem, künstlerischem oder pflegerischem Schwerpunkt bei gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Auch die Ehrenamtspauschale wird angehoben – von 840 auf 960 Euro pro Jahr. Sie greift für nebenberufliche Tätigkeiten ohne besondere fachliche Ausrichtung, sofern sie im gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich ausgeübt werden.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 29.01.2026, so dass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

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