Laptop und Computer: Kaufpreis kann jetzt vollständig abgesetzt werden
Rückwirkend zum 01. Januar 2021 dürfen Sie ab sofort Ihren beruflich genutzten Laptop oder Computer auf einen Schlag von der Steuer absetzen. War das nicht schon immer so fragen Sie sich? Nein! Bisher galt die Grenze von 952 Euro (800 Euro Netto). Lag der Kaufpreis über dieser Grenze musste das Gerät über eine festgelegte Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben werden.
Der Hintergrund
Im Zuge der Corona-Pandemie sollen Angestellte, wann immer es ihnen möglich ist, von zu Hause arbeiten und so zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Um das Home-Office zu unterstützen hat die Bundesregierung nun einen weiteren steuerlichen Anreiz geschaffen. Ab dem Jahr 2021 können beruflich genutzte Arbeitsmittel wie Computer, Laptop und Zubehör, unabhängig vom Kaufpreis, in dem Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem finanziellen Anreiz in Höhe von 2,3 Milliarden €.
Wie funktioniert das normalerweise mit der Abschreibung?
Werden beruflich genutzte Arbeitsmittel gekauft, können diese in der Steuererklärung angegeben und geltend gemacht werden. Kostet das Produkt allerdings mehr als 952 Euro Brutto (800 Euro Netto), muss das Arbeitsmittel über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer ist festgeschrieben und kann der sogenannten AfA-Tabelle entnommen werden. Schaut man sich diese an, stellt man schnell fest, dass die Nutzungsdauer für einen Laptop und Computer bei 3 Jahren liegt. Haben Sie sich einen Computer für 2000 € gekauft, hätten Sie diesen bisher mit 666,66 € (wenn er im Januar gekauft wurde) für die nächsten 3 Jahre in der Steuererklärung angeben können. Rückwirkend zum 01.01.2021 ist das nicht mehr notwendig. Nun können die 2000 € mit einem mal zum Ansatz gebracht werden.
Was ist mit anderen Geräten für das Home-Office?
Das ist eine sehr gute Frage, die momentan (stand 10.02.2021) nicht beantwortet werden kann. Eines ist klar, zum Home-Office gehören natürlich auch Geräte wie Drucker, Scanner, Kopierer und ähnliches. Was mit diesen Geräten ist, steht noch nicht endgültig fest. Es soll allerdings wohl noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter geschickt werden, in dem die Einzelheiten festgesetzt werden.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.02.2021, so dass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.