• März

    8

    2021
  • 1923
Die VLH unterstützt Kurzarbeiter. Mitgliedschaft für den Minimalbeitrag

Die VLH unterstützt Kurzarbeiter. Mitgliedschaft für den Minimalbeitrag

Alle Arbeitnehmer die im letzten Jahr in Kurzarbeit waren und dem Verein neu beitreten, erhalten die Mitgliedschaft im ersten Jahr zum Minimalbeitrag in Höhe von 39 Euro. Zudem entfällt die Aufnahmegebühr von 10 Euro. Aber auch wer nicht in Kurzarbeit war und Neumitglied wird spart sich bis zum 28.02.2022 die Aufnahmegebühr.

Kurzarbeit: Nachzahlung oder Rückerstattung – beides ist möglich

Aufgrund der Corona-Situation hat die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die Regeln zum Kurzarbeitergeld zum Positiven geändert. Seit dem erhalten Anspruchsberichtige Ihr Kurzarbeitergeld schneller, leichter und zudem auch etwas mehr. Das ganze zunächst befristet zum 31. Dezember 2021.

Wie bereits im Blog-Beitrag zum Kurzarbeitergeld erwähnt, ist das Kurzarbeitergeld selber zwar steuerfrei, gehört allerdings zu den sogenannten Lohnersatzleistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dabei gilt Folgendes zu beachten:

  • Zur Abgabe der Steuererklärung ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet der in einem Kalenderjahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bezogen hat.
  • Je nachdem, ob die Arbeitszeit zu 100 oder zu 50 Prozent gekürzt wurde, kann man entweder mit einer Steuererstattung oder einer Steuernachzahlung rechnen.
  • Arbeitnehmer, deren Firma über einen bestimmten Zeitpunkt komplett geschlossen wurde, sind entsprechend zu 100 Prozent ausgefallen. Wer in einem solchen Fall Kurzarbeitergeld, für z.B. 2 Monate, bezogen hat, kann mit einer Steuererstattung rechnen. Denn verteilt auf das ganze Kalenderjahr wurde in den Monaten ohne Kurzarbeit zu viel Lohnsteuern einbehalten.
  • Umgekehrt gilt allerdings für Arbeitnehmer, die z.B. zu 50 Prozent in Kurzarbeit waren: Sie haben das gesamte Jahr über gearbeitet und müssen in der Regel mit einer Steuernachzahlung rechnen – denn der Arbeitgeber hat im Laufe des Jahres in vielen Fällen zu wenig Lohnsteuern an das Finanzamt abgeführt.

VLH-Mitglied werden

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung? Dann bin ich Ihnen gern dabei behilflich. Wenn Sie in Kurzarbeit waren erstelle ich die Steuererklärung für Sie im Beitrittsjahr (bis zum 31.12.2021) für den Minimalbeitrag in Höhe von 39 Euro. Außerdem entfällt für Sie die Aufnahmegebühr von 10 Euro. Neben dem Erstellen der Steuererklärung stelle ich für Sie sämtliche Anträge auf Lohnsteuerermäßigung, übernehme die Kommunikation mit dem Finanzamt und prüfe Ihren Steuerbescheid auf Richtigkeit. Sollte der Bescheid fehlerhaft sein lege ich für Sie Einspruch ein.

Übrigens: Wenn Sie nicht in Kurzarbeit waren oder sind, können Sie natürlich ebenfalls Mitglied werden und sämtliche meiner Leistungen in Anspruch nehmen – bis zum 28. Februar 2022 ohne Aufnahmegebühr.

Ich stehe Ihnen gerne Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr zur Verfügung – Rufen Sie mich an ( 0331/ 582 464 63 ) oder kontaktieren Sie mich per E-Mail ( florian.letzel@vlh.de ).

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.03.2021, so dass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

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